Die Berufung des Klägers gegen das am 09. September 2021 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Fulda (Az.:
Das am 09. September 2021 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Fulda ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf EUR 20.000,- festgesetzt.
I.
Der Kläger macht Ansprüche im Zusammenhang mit ärztlicher Behandlung in der von der Beklagten betriebenen Klinik geltend.
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