OLG München - Beschluss vom 01.03.2013
34 Wx 377/12
Normen:
BGB § 891; BGB § 892 GBO 2 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Memmingen - Grundbuchamt, vom 26.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen Heimertingen Blatt 1269-20

Umfang des guten Glaubens des Grundbuchs hinsichtlich eines Anliegerweges

OLG München, Beschluss vom 01.03.2013 - Aktenzeichen 34 Wx 377/12

DRsp Nr. 2013/6712

Umfang des guten Glaubens des Grundbuchs hinsichtlich eines Anliegerweges

1. Zur Zugehörigkeit eines sogenannten Anliegerwegs als unselbständiger Bestandteil eines angrenzenden Grundstücks.2. Der Umstand, dass ein Anliegervermerk im Grundbuch des gegenüber liegenden Grundstücks fehlt, erstreckt den guten Glauben des Grundbuchs, in dem der Anliegervermerk enthalten ist ("hierzu die zum Weg gehörende Teilfläche"), nicht darauf, dass der Weg in voller Breite zum Grundstück gehört.

Tenor

I.

Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Memmingen - Grundbuchamt - vom 26. März 2013 wird, soweit ihr nicht mit Beschluss vom 24. September 2012 abgeholfen wurde, zurückgewiesen.

II.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000 €.

Normenkette:

BGB § 891; BGB § 892 GBO 2 Abs. 2;

Gründe

I.