Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Memmingen - Grundbuchamt - vom 26. März 2013 wird, soweit ihr nicht mit Beschluss vom 24. September 2012 abgeholfen wurde, zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000 €.
I.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|