Die Berufung der Beteiligten Ziffer 1 bis 3 gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 5.2.2021 (Az.
Die Beteiligten Ziffer 1 bis 3 tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Stuttgart sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die Beteiligten Ziff. 4 und 5 vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags erbringen.
4.Die Revision wird nicht zugelassen
Streitwert: bis 118.464 €
I.
Die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 wenden sich als Antragsteller gegen einen Umlegungsbeschluss des Umlegungsausschusses (Beteiligter Ziff. 5) der Gemeinde G. (Beteiligte Ziff. 4) vom 24.01.2017 im Rahmen der Umlegung "MÖ".
1. 2.
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