Unangemessenheit einer Vertragsstrafe für verzögerte Fertigstellung
OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.04.2001 - Aktenzeichen 8 U 642/00-127
DRsp Nr. 2001/14098
Unangemessenheit einer Vertragsstrafe für verzögerte Fertigstellung
Eine formularmäßig vereinbarte Vertragsstrafe mit einer Obergrenze von 12% des Werklohns benachteiligt den Unternehmer unangemessen i.S. von § 9 Abs. 1AGBG. Dies folgt für einen öffentlichen Auftraggeber auch aus § 12 Nr. 1 VOB/A.