Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. März 2010 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
I
Der Kläger erstrebt die Erteilung einer Baugenehmigung für einen etwa zehn Liegeplätze umfassenden Bootslagerplatz. Er ist Berufsfischer und vermietet außerdem Boote und Lagerplätze für Boote.
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