1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26.01.2021, Aktenzeichen
2. Die Beklagte kann hierzu binnen 3 Wochen Stellung nehmen.
I.
Der Kläger ist als Verbraucherzentrale eine qualifizierte Einrichtung im Sinne des §
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