BayObLG - Beschluss vom 09.08.2004
Verg 15/04
Normen:
GWB § 116 § 117 § 123 ;
Vorinstanzen:
Vergabekammer Südbayern - 120.3-3194.1-35-05/04 - 24.06.2004,

Unselbständige Anschlussbeschwerde nach §§ 116 ff. GWB - Zurückverweisung des Nachprüfungsverfahrens

BayObLG, Beschluss vom 09.08.2004 - Aktenzeichen Verg 15/04

DRsp Nr. 2004/14152

Unselbständige Anschlussbeschwerde nach §§ 116 ff. GWB - Zurückverweisung des Nachprüfungsverfahrens

»1. Zurückverweisung des Nachprüfungsverfahrens an die Vergabekammer, da diese den Nachprüfungsantrag zu Unrecht als unzulässig zurückgewiesen und die Rügen des Antragstellers in der Sache bisher nicht geprüft hat. 2. Im Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB kann die unselbstständige Anschlussbeschwerde auch bedingt erhoben werden für den Fall, dass dem in erster Linie gestellten Antrag auf Zurückweisung des gegnerischen Rechtsmittels nicht entsprochen wird (Eventual-Anschlussbeschwerde; Ergänzung zu BayObLGZ 2002, 336).«

Normenkette:

GWB § 116 § 117 § 123 ;

Gründe:

I.

Wegen des Sachverhalts wird auf den Senatsbeschluss vom 22.7.2004 verwiesen.

II.

Die gemäß §§ 116, 117 GWB zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin führt zur Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer und zur Zurückverweisung des Verfahrens an die Vergabekammer. Der Senat entscheidet mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung (§ 120 Abs. 2, § 69 Abs. 1 Halbsatz 2 GWB).