Die Rechtsbeschwerden des Klägers gegen die Beschlüsse des Landgerichts Kassel - 1. Zivilkammer - vom 24. Mai 2019, 3. Juni 2019 und 24. Juni 2019 -
Beschwerdewert: 511 €
I.
Mit Beschluss vom 12. April 2019 hat das Amtsgericht die Erinnerung des Klägers gegen die in dem Verfahren
II.
Die Rechtsbeschwerden sind unstatthaft.
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