Die Unterbrechungswirkung eines Beweissicherungsantrages entfällt auch nicht durch eine spätere Klagerücknahme der Hauptsache (OLG Düsseldorf, BauR 1991, 660).
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist jeder einzelne Wohnungseigentümer zur Feststellung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum berechtigt (BGH, DB 1980, 204).
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