Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. Dezember 2017 -
I. Der Kläger wendet sich mit der Beschwerde gegen die durch das Verwaltungsgericht im angegriffenen Beschluss ausgesprochene Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Dem Kläger war mit Beschluss vom 12. September 2013 Prozesskostenhilfe zur Rechtsverfolgung bewilligt worden. Mit Beschluss vom selben Tag wurde das Klageverfahren eingestellt, nachdem der Kläger seine Klage zurückgenommen hatte.
Beginnend ab dem September 2015 wurde der Kläger durch das Verwaltungsgericht mit insgesamt sieben Schreiben zur Einreichung der Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufgefordert. Eine Erklärung ging nicht ein.
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