Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 26.01.2021, Az. 3 HK
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 10. November 2021.
I.
Der Kläger ist eine Wettbewerbszentrale, die als satzungsmäßiges Aufgabengebiet die Bekämpfung unlauterer geschäftlicher Handlungen, die Beteiligung an der Rechtsforschung sowie die Aufklärung und Belehrung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs hat. Er nimmt die Beklagte auf Unterlassung hinsichtlich zweier Klauseln ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren AGB) und Zahlung vorgerichtlicher Kosten in Anspruch.
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