Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Paderborn vom 19.03.2019 (
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung
bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer, untersagt,
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