Der Senat beabsichtigt, die zugelassene Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg - 15. Zivilsenat - vom 12. November 2020 gemäß § 552a Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I. Die Klägerin ist eine Verbraucherzentrale. Die Beklagte betreibt ein Internetportal, auf dem sie unter anderem Buchungen für Flüge vermittelt.
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