Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg vom 22.02.2019 teilweise geändert:
1.Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festgesetzten Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld, im Einzelfall höchstens 250.000,-- €, Ordnungshaft höchstens 2 Jahre) zu unterlassen, geschäftlich handelnd mit den folgenden Aussagen zu werben und/oder werben zu lassen:
a)"Sauberer Strom aus der Nachbarschaft: Ob aus Wind, Sonne oder Biomasse - wir vernetzen dich mit dem Strom, der in deiner Nähe erzeugt wird. Direkt vom Anlagenbetreiber in deine Steckdose. So bekommst du 100 % saubere Energie",
insbesondere wenn dies geschieht wie in Anlage A;
b)"grüner Regionalstrom",
2.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|