Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.01.2020 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1 zu 2/3 und die Beklagte zu 2 zu 1/3.
3.Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten können die Vollstreckung der Unterlassungsansprüche durch Sicherheitsleistung in Höhe von 150.000 € abwenden.
Im Übrigen können die Beklagten die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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