Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer - vom 9. Dezember 2019 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Untersagung der Nutzung einer von insgesamt drei in seinem Eigentum stehenden Wohnungen im Altstadtgebiet der Antragsgegnerin als Ferienwohnung.
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