OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 25.06.2020
1 MB 31/19
Normen:
LBO § 59 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 09.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 B 45/19

Untersagung der Nutzung einer im Eigentum stehenden Wohnung im Altstadtgebiet der Hansestadt Lübeck als Ferienwohnung hinsichtlich Genehmigungspflicht

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.06.2020 - Aktenzeichen 1 MB 31/19

DRsp Nr. 2020/13144

Untersagung der Nutzung einer im Eigentum stehenden Wohnung im Altstadtgebiet der Hansestadt Lübeck als Ferienwohnung hinsichtlich Genehmigungspflicht

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer - vom 9. Dezember 2019 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

LBO § 59 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die Untersagung der Nutzung einer von insgesamt drei in seinem Eigentum stehenden Wohnungen im Altstadtgebiet der Antragsgegnerin als Ferienwohnung.