Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichtes Köln vom 30.07.2008 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 46.400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.10.2006 zu zahlen.
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