Die Klägerin schrieb im Herbst 1978 die Bauarbeiten für ihr Bauvorhaben Trogbauwerk, Hemmstraße, öffentlich aus. An der Ausschreibung beteiligte sich auch die Beklagte. Sie gab unter dem 28. November 1978 ein Angebot in Höhe von 5.606.466, 14 DM ab. Gleichzeitig überreichte sie der Klägerin eine von dieser vorformulierte Bietererklärung, in der es heißt:
"1. Ich versichere/wir versichern, daß ich/wir aus Anlaß dieser Ausschreibung/Auftragsvergabe an keiner wettbewerbsbeschränkenden Absprache oder Abstimmung, insbesondere über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- zu fordernde Preise oder sonstige Entgelte,
- Gewinnaufschläge oder andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen,
- Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben,
beteiligt war/waren.
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