Unwirksamkeit eines Bebauungsplans aufgrund unrichtiger Datierung des Endes des Beteiligungszeitraums im Internet; Fehlerhafte Angabe der Dauer der öffentlichen Auslegung eines Planentwurfs im Internet
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.06.2019 - Aktenzeichen 10 D 88/16.NE
DRsp Nr. 2019/9921
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans aufgrund unrichtiger Datierung des Endes des Beteiligungszeitraums im Internet; Fehlerhafte Angabe der Dauer der öffentlichen Auslegung eines Planentwurfs im Internet
1. Gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen. Die Veröffentlichung im Internet tritt selbstständig neben die ortsübliche Bekanntmachung und die Auslegung der Unterlagen nach § 3 Abs. 2BauGB. Während der gesamten Auslegungszeit muss über das Internet auf die maßgeblichen Informationen zugegriffen und das Online-Beteiligungsverfahren genutzt werden können. Ein Verstoß gegen den § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB ist nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Halbsatz 1 BauGB grundsätzlich beachtlich. Unbeachtlich ist nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchstabe e BauGB nur die fehlende Zugänglichkeit des Inhalts der Bekanntmachung und der auszulegenden Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes.
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