I.
Die Antragstellerinnen - Pächterin bzw. Eigentümerin eines Ziegeleiwerks - wenden sich gegen den Bebauungsplan "Orlfing" der Antragsgegnerin, der für eine ca. 3 ha große Fläche zwei Mischgebiete festsetzt. Das Plangebiet grenzt im Norden an ein Wohngebiet, im Süden an eine Bahnlinie mit Bahnhofsparkplatz; südlich der Bahnlinie liegt das Ziegeleiwerk der Antragstellerinnen. Der Bebauungsplan enthält unter anderem folgende Festsetzungen:
"a) MI (G) Mischgebiet mit folgenden Einschränkungen:
nicht zulässig sind Tankstellen und Wohngebäude;
zulässig sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, soweit der Wohnnutzungsanteil 20 % der Geschoßfläche und die Zahl von zwei Wohneinheiten je Gebäude nicht übersteigt.
b) MI (M) Mischgebiet mit folgenden Einschränkungen:
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