Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 3. Zivilkammer - vom 29. November 2007 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Der Kläger ist Architekt. Er war als Bauoberrat des Landes Niedersachsen für die Gestaltung und den Bau von Lärmschutzwänden zuständig. In den Jahren 1992/1993 entwarf er für das Niedersächsische Landesamt für Straßenbau eine Lärmschutzwand, die später entlang der Autobahn A 2 bei Königslutter (Niedersachsen) errichtet wurde.
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