Urteil des EuGH vom 03.04.2008 - C-346/06 "Rüffert" (Tariftreueerklärung)

Zur Entsenderichtlinie 96/71/EG Art. 1, 3; LVergabeG-Nds § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, §§ 6, 8 Tariftreueerklärung

EuGH, Urt. v. 03.04.2008 - C-346/06 IBR, 2008, 285 = VergabeR 2008, 479

I. Das Urteil nimmt Stellung zu

der Zulässigkeit von Tariftreueerklärungen.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

Die Entsenderichtlinie 96/71/EG, ausgelegt im Licht des Art. 49 EG-Vertrag, steht in einer Situation, wie sie dem Ausgangsverfahren zugrunde liegt, einer gesetzlichen Maßnahme eines Hoheitsträgers eines Mitgliedstaats entgegen, mit der dem öffentlichen Auftraggeber vorgeschrieben wird, Aufträge für Bauleistungen nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

1.