Zur
De-facto-Vergabe
EuGH, Urteil vom 11.01.2005 —
I. Das Urteil nimmt Stellung zu:
Möglichkeit einer Nachprüfung von De-facto-Vergaben, also Auftragsvergaben ohne Ausschreibung, i.S.d. EU-Rechtsmittelrichtlinien.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
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