Urteil vom 11.01.2005 - C-26/03 "Stadt Halle" (De-facto-Vergabe)

Zur Richtlinie 92/50/EWG - öffentliche Dienstleistungsaufträge -Vergabe ohne Öffentliche Ausschreibung - Vergabe des Auftrags an ein gemischt wirtschaftliches Unternehmen - gerichtlicher Rechtschutz - Richtlinie 89/665/EWG

De-facto-Vergabe

EuGH, Urteil vom 11.01.2005 — C-26/03 "Stadt Halle" VergabeR 2005, 44

I. Das Urteil nimmt Stellung zu:

Möglichkeit einer Nachprüfung von De-facto-Vergaben, also Auftragsvergaben ohne Ausschreibung, i.S.d. EU-Rechtsmittelrichtlinien.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

1.