Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06

"Stadtreinigung Hamburg" (Interkommunale Zusammenarbeit)

Zur Richtlinie 92/50/EWG, § 99 GWB und § 1a VOB/A - öffentlicher Dienstleistungsauftrag - Abfallentsorgung - Ausschreibungspflicht

Interkommunale Zusammenarbeit

EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - Rs. C-480/06

"Stadtreinigung Hamburg"

VergabeR 2009, 738

I. Das Urteil nimmt Stellung zu

der Ausschreibungspflicht von Abfallentsorgungsleistungen bei öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen Kommunen.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

1.

"Eine öffentliche Stelle kann ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben (hier: Müllentsorgung) mit ihren eigenen Mitteln und auch in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen erfüllen, ohne gezwungen zu sein, sich an externe Einrichtungen zu wenden.

2.

Eine Ausschreibung ist nicht erforderlich, solange sich die Kommunen bei ihrer Zusammenarbeit von ihren öffentlichen Aufgaben leiten lassen - hier vom Ziel einer ortsnahen Entsorgung des Mülls."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

1.