Urteil vom 11.01.2005 - C-26/03 "Stadt Halle" (Inhouse-Geschäft)

Zur Richtlinie 92/50/EWG - öffentliche Dienstleistungsaufträge - Vergabe ohne Öffentliche Ausschreibung - Vergabe des Auftrags an ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen - gerichtlicher Rechtsschutz - Richtlinie 89/665/EWG

Inhouse-Geschäft

EuGH, Urteil vom 11.01.2005 - C-26/03 VergabeR 2005, 44

I. Das Urteil nimmt Stellung zu:

Zulässigkeit eines vergabefreien Inhouse-Geschäfts bei Vergabe an ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

Beabsichtigt ein öffentlicher Auftraggeber mit einer Gesellschaft, die sich rechtlich von ihm unterscheidet und an deren Kapital er mit einem oder mehreren privaten Unternehmen beteiligt ist, einen entgeltlichen Vertrag über Dienstleistungen zu schließen, die in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50 in der Fassung der Richtlinie 97/52 fallen, so sind die in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge stets anzuwenden.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: