BVerwG - Urteil vom 31.08.2022
6 A 9.20
Normen:
VwGO § 91 Abs. 1; VereinsG § 2 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 1;
Fundstellen:
BVerwGE 176, 224
D_V 2023, 224
NJW 2023, 707

Verbot der Vereinigung Nordadler durch das Bundesinnenministerium wegen verfassungsfeindlicher Haltung durch Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus; Sachdienlichkeit einer Klageänderung

BVerwG, Urteil vom 31.08.2022 - Aktenzeichen 6 A 9.20

DRsp Nr. 2022/17117

Verbot der Vereinigung "Nordadler" durch das Bundesinnenministerium wegen verfassungsfeindlicher Haltung durch Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus; Sachdienlichkeit einer Klageänderung

1. Eine Klageänderung ist in der Regel nicht sachdienlich, wenn der Rechtsstreit über die geänderte Klage verwiesen werden muss.2. Bei einer unzulässigen Klageänderung in Form einer nachträglichen kumulativen Klagehäufung ist die geänderte Klage durch Prozessurteil abzuweisen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

VwGO § 91 Abs. 1; VereinsG § 2 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 1;

Gründe

I

Der Kläger wendet sich gegen das vom damaligen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (heute Bundesministerium des Innern und für Heimat; im Folgenden: Bundesinnenministerium) erlassene Verbot der Vereinigung Nordadler.

1. 2.