BVerfG - Beschluss vom 03.06.2022
1 BvR 2103/16
Normen:
EMRK Art. 6 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GWB § 19;
Fundstellen:
BB 2022, 1665
D_V 2022, 824
IPRax 2023, 285
MDR 2022, 1232
NJW 2022, 2677
NVwZ 2022, 1785
WRP 2022, 1100
Vorinstanzen:
BGH, vom 12.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen KZR 6/15
BGH, vom 07.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen KZR 6/15

Verfassungsbeschwerde einer deutschen Berufssportlerin gegen die Abweisung einer Klage wegen einer zugunsten des Internationalen Sportschiedsgerichtshofs in Lausanne vereinbarten Schiedsklausel durch die deutsche Zivilgerichtsbarkeit; Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche gegen zwei Sportverbände wegen Verhängung und Umsetzung einer Dopingsperre; Berücksichtigen des Gewährleistungsgehalts des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs

BVerfG, Beschluss vom 03.06.2022 - Aktenzeichen 1 BvR 2103/16

DRsp Nr. 2022/10316

Verfassungsbeschwerde einer deutschen Berufssportlerin gegen die Abweisung einer Klage wegen einer zugunsten des Internationalen Sportschiedsgerichtshofs in Lausanne vereinbarten Schiedsklausel durch die deutsche Zivilgerichtsbarkeit; Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche gegen zwei Sportverbände wegen Verhängung und Umsetzung einer Dopingsperre; Berücksichtigen des Gewährleistungsgehalts des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs

Der Gewährleistungsgehalt des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG bedingt, dass ein die staatliche Gerichtsbarkeit ausschließendes schiedsgerichtliches Verfahren - hier am Internationalen Sportschiedsgerichtshof in Lausanne (CAS) - effektiven Rechtsschutz gewährleisten und rechtsstaatlichen Mindeststandards genügen muss. Die Anforderungen an die normative Ausgestaltung des Schiedsverfahrens stehen insoweit nicht hinter den - hier hinsichtlich der Öffentlichkeit des Verfahrens - aus Art. 6 Abs. 1 EMRK folgenden und durch die Statuten des CAS nach Maßgabe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte nicht ausreichend gewährleisteten Anforderungen zurück.

Tenor

1. 2. 3.