OLG Stuttgart - Urteil vom 12.11.2019
6 U 2/19
Normen:
BGB § 356b Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Heilbronn, vom 27.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 275/18

Verfristeter Widerruf eines DarlehensvertragesVerpflichtung des Verbrauchers zur Zahlung eines Tageszinses von Null Euro im Falle des Widerrufs des DarlehensWirksame Widerrufsbelehrung

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.11.2019 - Aktenzeichen 6 U 2/19

DRsp Nr. 2019/18011

Verfristeter Widerruf eines Darlehensvertrages Verpflichtung des Verbrauchers zur Zahlung eines Tageszinses von Null Euro im Falle des Widerrufs des Darlehens Wirksame Widerrufsbelehrung

Eine Widerrufsinformation wird durch einen Hinweis auf eine Verpflichtung des Verbrauchers zur Zahlung eines Tageszinses von Null Euro im Falle des Widerrufs des Darlehens für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung nicht unrichtig bzw. unklar.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 27.11.2018 wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

__________________

Streitwert des Berufungsverfahrens: 9.967,91 €

Normenkette:

BGB § 356b Abs. 1;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt nach mit Schreiben vom 3.5.2018 erklärtem Widerruf die Rückabwicklung eines teilweise durch ein Verbraucherdarlehen der beklagten Bank vom 5.11.2016 finanzierten PKW-Kaufs.

Bezüglich der Einzelheiten und der erstinstanzlichen Anträge wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils Bezug genommen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.

1. 2.