Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 27.11.2018 wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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Streitwert des Berufungsverfahrens: 9.967,91 €
I.
Der Kläger begehrt nach mit Schreiben vom 3.5.2018 erklärtem Widerruf die Rückabwicklung eines teilweise durch ein Verbraucherdarlehen der beklagten Bank vom 5.11.2016 finanzierten PKW-Kaufs.
Bezüglich der Einzelheiten und der erstinstanzlichen Anträge wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils Bezug genommen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.
1. 2.
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