Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Juni 2021 wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5 000 € festgesetzt.
Die Beschwerde ist unzulässig.
1. Sie ist entgegen §
2. An einer Fristversäumnis fehlt es auch nicht deshalb, weil das Verfahren wegen der Mandatsniederlegung durch den Prozessbevollmächtigten des Klägers nach §
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