Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Hessen vom 5.2.2013 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen.
Der Beschwerdewert wird auf 13.318 Euro festgesetzt.
I.
1) Die Antragsgegnerin schrieb im Juli 2012 im Rahmen der Baumaßnahme "Neubau Hallenbad ..." die Leistung Dachabdichtungsarbeiten im offenen Verfahren nach der
02.01. 30 | Dachabdichtung einlagig. Kunststoffbahn FPO 1,8 mm, lose verlegt |
Dachabdichtung einlagig, lose verlegt, FPO Kunststoffdachbahn, | |
auf Basis thermoplastischer Legierung flexibler Polyolefine FPO, |
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