Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 09. September 2009 (VK 3-163/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach §
I.
Die Antragsgegnerin schrieb öffentlich eine Rahmenvereinbarung über ausbildungsbegleitende Hilfen, sozialpädagogische Begleitung bei Berufsvorbereitung, sozialpädagogische Begleitung während einer durch Qualifizierungszuschuss geförderten Beschäftigung und organisatorischer Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung/Ausbildungsmanagement mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren (mit einer Verlängerungsoption der Antragsgegnerin um zwei weitere Jahre) aus. In den Verdingungsunterlagen hieß es unter "D.3.3 Erklärung zur Zuverlässigkeit/Gesetzestreue" u.a.
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