Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bei unklarer oder unvollständiger Leistungsbeschreibung
LG Arnsberg, Urteil vom 05.08.2004 - Aktenzeichen 2 O 135/04
DRsp Nr. 2006/10623
Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bei unklarer oder unvollständiger Leistungsbeschreibung
»Lässt sich ein Fachunternehmen auf eine möglicherweise unklare oder unvollständige Leistungsbeschreibung ein, können später erforderliche Leitungsquerungen weder im Rahmen des § 2 Nr. 5 VOB/B noch im Rahmen des § 2 Nr. 6 VOB/B noch nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsabschluss (cic) verlangt werden.«