LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.09.2009
6 Sa 279/09
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; BRTV-Bau § 1; BRTV-Bau § 5 Nr. 2.2; BRTV-Bau § 15;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 03.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 167/08

Vergütungsansprüche eines Stuckateurs bei Neueinstellung unter Verletzung der Bestimmungen des Nachweisgesetzes

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.09.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 279/09

DRsp Nr. 2010/867

Vergütungsansprüche eines Stuckateurs bei Neueinstellung unter Verletzung der Bestimmungen des Nachweisgesetzes

1. Ein Stuckateurbetrieb unterfällt nach § 1 Abschnitt V Nr. 34 BRTV-Bau dem betrieblichen Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV-BAU); die Wirkungen dieses Tarifvertrages führen im Falle der Allgemeinverbindlichkeitserklärung dazu, dass Tarifnormen entgegen § 3 Abs. 1 TVG auch ohne Vorliegen einer entsprechenden einzelvertraglichen Vereinbarung für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, die unter den räumlichen, betrieblich- fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. 2. "Alle" Ansprüche im Sinne des § 15 BRTV-Bau, der die schriftliche Geltendmachung innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit erfordert, umfassen auch schadenersatzrechtliche Begehren; bei bestehenden Arbeitsvertrag kommen die Grundsätze zum Schadenausgleich aufgrund einer Verletzung des Nachweisgesetzes nicht zum Zuge.