1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.01.2008 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.938 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.11.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz haben die Klägerin 78% und die Beklagte 22% zu tragen.
3. Auf die Berufung der Streithelferin der Beklagten wird das am 07.03.2008 verkündete Ergänzungsurteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert.
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