Verjährung der Ansprüche des Veräußerers eines Kaufeigenheims
BGH, Urteil vom 09.10.1980 - Aktenzeichen VII ZR 65/80
DRsp Nr. 1996/14459
Verjährung der Ansprüche des Veräußerers eines Kaufeigenheims
Durch eine Aufspaltung des Vertragswerkes in einen privatschriftlichen »Kaufanwartsvertrag« - mit Verpflichtung zur Errichtung eines »Kaufeigenheimes« für den Erwerber - und einem später abgeschlossenen notariellen Grundstückskaufvertrag, kann der Veräußerer eines von ihm für den Erwerber zu bebauenden Grundstückes der kurzen Verjährung seines Anspruches auf Vergütung für den Bau des Hauses nicht entgehen.