BGH - Urteil vom 09.10.1980
VII ZR 65/80
Normen:
BGB § 641 ;
Fundstellen:
BauR 1981, 74
NJW 1981, 273
ZfBR 1986, 126, 276

Verjährung der Ansprüche des Veräußerers eines Kaufeigenheims

BGH, Urteil vom 09.10.1980 - Aktenzeichen VII ZR 65/80

DRsp Nr. 1996/14459

Verjährung der Ansprüche des Veräußerers eines Kaufeigenheims

Durch eine Aufspaltung des Vertragswerkes in einen privatschriftlichen »Kaufanwartsvertrag« - mit Verpflichtung zur Errichtung eines »Kaufeigenheimes« für den Erwerber - und einem später abgeschlossenen notariellen Grundstückskaufvertrag, kann der Veräußerer eines von ihm für den Erwerber zu bebauenden Grundstückes der kurzen Verjährung seines Anspruches auf Vergütung für den Bau des Hauses nicht entgehen.

Normenkette:

BGB § 641 ;
Fundstellen
BauR 1981, 74
NJW 1981, 273
ZfBR 1986, 126, 276