Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 18.499,55 Euro festgesetzt.
Der zulässige Antrag hat keinen Erfolg.
1. Die geltend gemachten Zulassungsgründe (§
Aus den mit dem Zulassungsvorbringen dargelegten Gründen ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (Zulassungsgrund gemäß §
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