Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Zulassung von Baustellenverkehr über einen unzureichend ausgebauten Weg
BGH, vom 09.12.1980 - Aktenzeichen VI ZR 121/79
DRsp Nr. 1996/14437
Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Zulassung von Baustellenverkehr über einen unzureichend ausgebauten Weg
Auch bei behördlicher Duldung bleibt der Bauherr, der Baustellenverkehr mit Schwertransporten über einen unzureichend ausgebauten Zuweg veranlaßt hat, den Anliegern gegenüber verkehrssicherungspflichtig.