BGH vom 09.12.1980
VI ZR 121/79
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(145)263b-c
WM 1981, 202
ZfBR 1987, 141

Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Zulassung von Baustellenverkehr über einen unzureichend ausgebauten Weg

BGH, vom 09.12.1980 - Aktenzeichen VI ZR 121/79

DRsp Nr. 1996/14437

Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Zulassung von Baustellenverkehr über einen unzureichend ausgebauten Weg

Auch bei behördlicher Duldung bleibt der Bauherr, der Baustellenverkehr mit Schwertransporten über einen unzureichend ausgebauten Zuweg veranlaßt hat, den Anliegern gegenüber verkehrssicherungspflichtig.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen
DRsp I(145)263b-c
WM 1981, 202
ZfBR 1987, 141