BGH - Urteil vom 25.10.1990
III ZR 52/90
Normen:
BauGB § 57 Satz 2 ;
Fundstellen:
BGHR BauGB § 57 Satz 2 Vergleichswertmethode 1
BGHR BauGB § 57 Satz 2 Verkehrswert 1
BRS 53, Nr. 176

Verkehrswert eines Einwurfsgrundstücks im Rahmen der Baulandumlegung

BGH, Urteil vom 25.10.1990 - Aktenzeichen III ZR 52/90

DRsp Nr. 2004/3676

Verkehrswert eines Einwurfsgrundstücks im Rahmen der Baulandumlegung

Zur Bestimmung des Verkehrswerts eines Einwurfsgrundstücks im Rahmen der Baulandumlegung.

Normenkette:

BauGB § 57 Satz 2 ;

Gründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision bietet auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg.

Die Angriffe der Revision beschränken sich auf die Ausführungen des - sachverständig beratenen - Berufungsgerichts zur Bewertung des Einwurfsgrundstücks der Beteiligten zu 1. Diese Bewertung war vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung vorzunehmen (§ 287 ZPO). Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Schätzung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht und ob der Tatrichter den Prozeßstoff hinreichend berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetz und Erfahrungssätze verstoßen hat. Solche Rechtsfehler zeigt die Revision nicht auf.