KG Berlin, vom 19.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 U 1/06
LG Berlin, vom 29.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen O 7/04
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschluss vom 16.06.2009 - Aktenzeichen 1 BvR 2269/07
DRsp Nr. 2009/16724
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG ist in der Regel erst verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht (hier: gem. Art. 100GG an das Bundesverfassungsgericht) willkürlich außer Acht lässt. Dies ist nicht der Fall, solange die verfassungskonforme Auslegung einer Norm möglich und geboten ist.
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.