Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Februar 2020 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde ist begründet. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Anspruch der Antragstellerin auf rechtliches Gehör aus §
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