Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist in der Sache nicht begründet. Das fristgerechte Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß §
1. Dass die Rechtsverfolgung der Antragsteller in der Hauptsache überwiegende Erfolgsaussicht besitzt, kann auf Grundlage des maßgeblichen Beschwerdevorbringens im Rahmen einer summarischen Prüfung nicht festgestellt werden.
a) Auch der Senat sieht nach dem Sachstand, so wie er sich aus den Akten ergibt, keinen hinreichenden Anhalt dafür, dass die Antragsteller in ihren Nachbarrechten als Denkmaleigentümer verletzt sein könnten.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|