Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,- festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Das Verwaltungsgericht hat den mit der Beschwerde weiter verfolgten Antrag,
die aufschiebende Wirkung der Klage (VG Düsseldorf
abgelehnt.
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