VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 05.07.2022
5 S 2926/20
Normen:
BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 3 Abs. 2 S. 1-2; BauGB § 4a Abs. 4 S. 1;

Veröffentlichung der elektronischen Fassung des den Bekanntmachungstext enthaltenden amtlichen Mitteilungsblattes auf der Internetseite der Gemeinde; Ermittlung und Bewertung der Belange durch Abwägung bei der Aufstellung der Bauleitpläne hinsichtlich Gültigkeit des Bebauungsplans Parkstraße (hier: Gemarkung Ludwigshafen)

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.07.2022 - Aktenzeichen 5 S 2926/20

DRsp Nr. 2022/11724

Veröffentlichung der elektronischen Fassung des den Bekanntmachungstext enthaltenden amtlichen Mitteilungsblattes auf der Internetseite der Gemeinde; Ermittlung und Bewertung der Belange durch Abwägung bei der Aufstellung der Bauleitpläne hinsichtlich Gültigkeit des Bebauungsplans "Parkstraße" (hier: Gemarkung Ludwigshafen)

Der Anforderung des § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB, den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in das Internet einzustellen, genügt eine Gemeinde schon dadurch, dass sie die elektronische Fassung des den Bekanntmachungstext enthaltenden amtlichen Mitteilungsblattes auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Tenor

Der Bebauungsplan "Parkstraße" der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen vom 26. Mai 2020 wird für unwirksam erklärt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 3 Abs. 2 S. 1-2; BauGB § 4a Abs. 4 S. 1;

Tatbestand

Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "Parkstraße" der Antragsgegnerin.