Der Bebauungsplan "Parkstraße" der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen vom 26. Mai 2020 wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "Parkstraße" der Antragsgegnerin.
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