Der am 23. Juli 2021 bekannt gemachte Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "K********* I" des Antragsgegners ist unwirksam.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung "K********* I", bekannt gemacht am 23. Juli 2021.
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