Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 15. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Zulassungsverfahren wird auf 40.000,00 € festgesetzt.
Der Berufungszulassungsantrag ist nicht begründet.
Die geltend gemachten Zulassungsgründe gemäß §
I.
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