Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 11.02.2020, Az.
Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Die sofortige Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet.
1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig.
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