OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 26.04.2019
7 A 3284/17
Normen:
BauNVO § 12 Abs. 1; BauNVO § 12 Abs. 2;
Fundstellen:
BauR 2019, 1121
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 23 K 202/15

Verstoß einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus gegen nachbarrechtliche Interessen; Nachweis einer Verletzung des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots; Zulässigkeit von Stellflächen und Garagen in allgemeinen Wohngebieten

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.04.2019 - Aktenzeichen 7 A 3284/17

DRsp Nr. 2019/8198

Verstoß einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus gegen nachbarrechtliche Interessen; Nachweis einer Verletzung des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots; Zulässigkeit von Stellflächen und Garagen in allgemeinen Wohngebieten

1. Die Vorgaben des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots und des § 51 Abs. 7 BauO NRW a. F. stimmen im Ergebnis in der Regel überein, soweit sie gebieten, dass von Stellplätzen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft ausgehen dürfen.