Verstoß einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus gegen nachbarrechtliche Interessen; Nachweis einer Verletzung des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots; Zulässigkeit von Stellflächen und Garagen in allgemeinen Wohngebieten
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.04.2019 - Aktenzeichen 7 A 3284/17
DRsp Nr. 2019/8198
Verstoß einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus gegen nachbarrechtliche Interessen; Nachweis einer Verletzung des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots; Zulässigkeit von Stellflächen und Garagen in allgemeinen Wohngebieten
1. Die Vorgaben des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots und des § 51 Abs. 7BauO NRW a. F. stimmen im Ergebnis in der Regel überein, soweit sie gebieten, dass von Stellplätzen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft ausgehen dürfen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.