Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 28. Mai 2020 -
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller wenden sich im Wege vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Logistikzentrums.
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