Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 13.09.2019, Az. II
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Heilbronn sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 118.623,93 € festgesetzt.
I.
1.
Die Klägerin begehrt von den Beklagten Schadensersatz aus einem Architektenvertrag betreffend den Neubau eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück eines ehemaligen Stanzereibetriebs.
1. a) b) 2. 3.
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