OLG Oldenburg - Urteil vom 23.02.2000
2 U 296/99
Normen:
AGBG § 9 ; VOB/B § 1 Nr. 2, § 11 Nr. 2;
Fundstellen:
BauR 2000, 1933 (Ls)
MDR 2000, 763
OLGReport-Oldenburg 2000, 113
Vorinstanzen:
LG Oldenburg,

Vertragsstrafe ohne Verschulden

OLG Oldenburg, Urteil vom 23.02.2000 - Aktenzeichen 2 U 296/99

DRsp Nr. 2001/3353

Vertragsstrafe ohne Verschulden

»Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bauherrn zu einem Bauvertrag enthaltene Vertragsstrafeklausel, die ihrem Wortlaut nach ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Bauunternehmers allein an eine Fristüberschreitung anknüpft, ist auch dann nach § 9 AGBG unwirksam, wenn nachrangig die Geltung der VOB/B vereinbart ist.«

Normenkette:

AGBG § 9 ; VOB/B § 1 Nr. 2, § 11 Nr. 2;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung hat keinen Erfolg. Die Beklagte hat keinen Anspruch auf Vertragsstrafe, denn eine solche ist nicht wirksam vereinbart worden.